AGB

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge der Sensosports GmbH. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma Sensosports ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

1. Vertragsabschluss

Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Sensosports zustande.

(1) Der Kaufpreis wird sofort mit der Bestellung fällig. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer und die Verpackung mit ein.

(2) Wir liefern an Lieferadressen innerhalb Deutschlands mit DPD oder UPS national. In EU-Länder versenden wir mit dem Service DPD oder UPS EU. Weltweiter Versand wird über den Service UPS international abgewickelt. Achtung: Es können nicht ausnahmslos alle Länder beliefert werden! Die Versandkosten beziehen sich bei UPS international auf Luftfracht und verstehen sich exkl. Verzollung! Die Sensosports GmbH behält sich die Wahlfreiheit bei der Auswahl des Versanddienstleisters vor. Ggfs. kann auf Kundenwunsch eine spezielle Versandvariante vereinbart werden, hierdurch können allerdings Mehrkosten entstehen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Die Versandkosten werden wie folgt berechnet:

DPD/ UPS national: Grundpreis 4 Eur + 0,3€/kg Gewicht der Sendung. Ab 100€ Warenwert versandkostenfreie Lieferung!

DPD/UPS EU: Grundpreis 9€ + 1€/kg Gewicht der Sendung. Bspw. 1 SENSOBOARD: Gesamtkosten 29€.

UPS international / oder anderer geeigneter Versender: Grundpreis 30€ + 5€/kg Gewicht der Sendung. Bspw. 1 SENSOBOARD: Gesamtkosten 130€.

Zahlung per Vorauskasse oder Paypal (info@sensosports.com):

Ihre Zahlungen per Vorkasse überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Kreissparkasse Gelnhausen Kto.Nr.: 66288
BLZ: 50750094 IBAN: DE64 5075 0094 0000 0662 88

Bankcodes für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE64 5075 0094 0000 0662 88
BIC: HELADEF1GEL

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindesten 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung durch einen Versandservice unserer Wahl an die vom Kunden angegebene Lieferadresse ab Lager im versicherten Paket. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht der Liefertermin ausdrücklich zugesagt wurde. Der Verkäufer bemüht sich, die bestellte Ware schnellstmöglich zu liefern. In der Regel erfolgt die Lieferung innerhalb von 1-2 Werktagen nach Zahlungseingang, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang.

(5) Soweit der Verkäufer von seinem Lieferanten mit der bestellten Ware nicht vertragsgemäß beliefert wird, behält er sich vor, nicht oder nur in Teilmengen zu liefern. In diesen Fällen wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren. Ein etwaig gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Der Verkäufer behält sich ferner vor, Waren nur in haushaltsüblichen Mengen auszuliefern.

2. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sportgeräten der Firma Sensosports zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sportgeräten ein Jahr. Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware der Firma Sensosports schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
(3) Sonstige Mängel sind der Firma Sensosports innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme anzuzeigen.
(4) Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haftet die Firma Sensosports nur gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind.
(5) Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Sportgerätes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Die Firma Sensosports ist berechtigt, Nacherfüllung nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Dies bedeutet, dass sie entscheidet, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die Firma Sensosports zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet die Firma Sensosports zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
(7) Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit die Firma Sensosports grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz besteht nur, soweit die Firma Sensosports grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadenersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
(8) Bei Einzel-, Sonder- bzw. Anfertigungen in Verbindung mit Fremdartikeln wird grundsätzlich keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, dass dieses schriftlich vereinbart ist.
 

3. Rückgaberecht

(1) Käufer haben gemäß Fernabsatzgesetz die Möglichkeit einen Artikel in Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Ist der Artikel im Originalzustand wird der Kaufpreis abzüglich der bei Zusendung durch den Käufer geleisteten Versandkosten erstattet.
(2) Die Firma Sensosports übernimmt keine Haftung für Versandschäden, die im Rahmen einer Rücksendung entstehen. Es wird deshalb empfohlen eine entsprechende Versandversicherung abzuschließen.
 

4. Pflichtverletzung

(1) Die Haftung für Pflichtverletzungen der Firma Sensosports beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.
(2) Die Firma Sensosports haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet die Firma Sensosports nicht. Die Firma Sensosports hat aber die Pflicht, den Besteller – soweit erkennbar – unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.
(3) Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens der Firma Sensosports besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.
 

5. Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Firma Sensosports innerhalb 14 Tagen dato Faktura netto in verlustfreier Kasse fällig.
(2) Bei Zielüberschreitung ist die Firma Sensosports berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugschadens jederzeit möglich ist.
(3) Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift übernommen.
(4) Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es der Firma Sensosports frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist die Firma Sensosports berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann die Firma Sensosports vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
(5) Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die ältere.
(6) Bei Einzel-, Sonder- bzw. Anfertigungen in Verbindung mit Fremd- artikeln gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluß, 1/3 bei Fertigstellung und 1/3 mit den in Punkt 6 (1) genannten Zahlungskonditionen.
 

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Firma Sensosports in dessen Eigentum.
(2) Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht der Firma Sensosports das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an die Firma Sensosports ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an die Firma Sensosports Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma Sensosports und dem Besteller.
(3) Im Übrigen sind Verfügungen über Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
(4) Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies der Firma Sensosports sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.
(5) Leistungen, die von der Firma Sensosports dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge etc.), bleiben im Eigentum der Firma Sensosports.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselzahlungen, ist Linsengericht im Bundesland Hessen.
(2) Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtstand der Sitz der Niederlassung der Firma Sensosports.

Sensosports GmbH

An der Wann 2

63589 Linsengericht